Unter Berücksichtigung der 5. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 29. Mai 2020 sowie der Verordnung zur Änderung der 6. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 24. Juni 2020 und der Verordnung „Wiedererbringung von Angeboten der Mehrgenerationenhäuser“ vom Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales vom 04. Juni 2020 dürfen wir ab dem 29. Juni 2020 teilweise wieder eröffnen.
Vorläufig werden ab dem 29. Juni folgende Angebote unter Einhaltung des festgelegten Schutz- und Hygienekonzepts wieder stattfinden:
[ weiteren Maßnahmen der Bundesregierung gegen die Pandemie ]
Persönliche Beratungen
- Familien- und Elternberatung
- Fachstelle pflegende Angehörige und Demenzsprechstunde
- Freiwilligenagentur (Beratung über freiwilliges Engagement)
- Bürgersprechstunde
Familien- und Bildungspatenschaften
- Die Familien- und Bildungspaten treffen sich mit ihren Patenkindern
Individuelle Sprachförderung
- Die Sprachpaten treffen sich mit ihren Patenkindern
Begleiteter Elterntreff
- Der Elterntreff kann mit einer Mitarbeiterin und 10 Familien stattfinden
Hinweis: Es werden nur begrenzte Spielsachen zur Verfügung gestellt, die auch nach jedem Treff gereinigt werden. Maximal 10 Familien können pro Treff berücksichtigt werden (Elternteil mit Kind/er), aufgrund der Raumgröße ist die Teilnehmeranzahl begrenzt. Die Tee- und Kaffeeküche im Koordinationsbüro darf nicht benutzt werden. Der Treff ist auf 1,5 Stunden begrenzt. Die angemeldeten Teilnehmer werden in einer Zeitspanne von 15 Minuten an der Eingangstür empfangen und einzeln nach oben geleitet.
FLEXI-Kinderbetreuung
- Die Betreuung von Kindern einer Familie kann stattfinden
Elternbetreuung und Begleitung
- Die Mitarbeiterin trifft sich mit einer Familie im Mehrgenerationenhaus oder auf dem Spielplatz
- Bei Bedarf wird die Familie besucht
Lichtstube GemeinsamHANDarbeiten
- Bis zu 10 Nutzerinnern und Nutzer und freiwillig Engagierte können sich zum Stricken und Häkeln etc. treffen
Hinweis: Eine freiwillig Engagierte der Lichtstube ist für den Einlass der angemeldeten Teilnehmerinnen verantwortlich.
MGH-Sprachcafé
- Bis zu 10 Nutzerinnern und Nutzer und freiwillig Engagierte können sich treffen
RentenSCHMIEDE
- Bis zu 10 Nutzerinnern und Nutzer und freiwillig Engagierte können sich treffen
Yoga FIT
- Kurse können laut §16 Erwachsenenbildung der 5. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung stattfinden
Computer-Mittwoch
- Die Nutzerinnen und Nutzer und freiwillig Engagierte können sich treffen
Wir freuen uns darauf, Sie/Euch gesund wiederzusehen!