Teilweise Wiedereröffnung der Angebote

Un­ter Be­rück­sich­ti­gung der 5. Baye­ri­schen In­fek­ti­ons­schutz­maß­nah­men­ver­ord­nung vom 29. Mai 2020 so­wie der Ver­ord­nung zur Än­de­rung der 6. Baye­ri­schen In­fek­ti­ons­schutz­maß­nah­men­ver­ord­nung vom 24. Juni 2020 und der Ver­ord­nung Wie­der­erbrin­gung von An­ge­bo­ten der Mehrgenera­tionenhäuser“ vom Baye­ri­schen Staats­mi­nis­te­ri­um für Fa­mi­lie, Ar­beit und So­zia­les vom 04. Juni 2020 dür­fen wir ab dem 29. Juni 2020 teil­wei­se wie­der eröffnen.

Teilweise Wiedereröffnung: MGH darf nach Corona-Lockdown wieder Angebote öffnen

Vorläufig werden ab dem 29. Juni folgende Angebote unter Einhaltung des festgelegten Schutz- und Hygienekonzepts wieder stattfinden:

Wich­ti­ger Hinweis
Bit­te le­sen Sie un­se­re ak­tu­el­le Mel­dung zu den
[ wei­te­ren Maß­nah­men der Bun­des­re­gie­rung ge­gen die Pan­de­mie ]

→ Le­sen Sie den gan­zen Ar­ti­kel:
Teil­wei­se Wie­der­eröff­nung der Angebote 

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