Teilweise Wiedereröffnung der Angebote

Un­ter Be­rück­sich­ti­gung der 5. Baye­ri­schen In­fek­ti­ons­schutz­maß­nah­men­ver­ord­nung vom 29. Mai 2020 so­wie der Ver­ord­nung zur Än­de­rung der 6. Baye­ri­schen In­fek­ti­ons­schutz­maß­nah­men­ver­ord­nung vom 24. Juni 2020 und der Ver­ord­nung Wie­der­erbrin­gung von An­ge­bo­ten der Mehrgenera­tionenhäuser“ vom Baye­ri­schen Staats­mi­nis­te­ri­um für Fa­mi­lie, Ar­beit und So­zia­les vom 04. Juni 2020 dür­fen wir ab dem 29. Juni 2020 teil­wei­se wie­der eröffnen.

Teilweise Wiedereröffnung: MGH darf nach Corona-Lockdown wieder Angebote öffnen

Vorläufig werden ab dem 29. Juni folgende Angebote unter Einhaltung des festgelegten Schutz- und Hygienekonzepts wieder stattfinden:

Wich­ti­ger Hinweis
Bit­te le­sen Sie un­se­re ak­tu­el­le Mel­dung zu den
[ wei­te­ren Maß­nah­men der Bun­des­re­gie­rung ge­gen die Pan­de­mie ]

Persönliche Beratungen

  • Fa­mi­li­en- und Elternberatung
  • Fach­stel­le pfle­gen­de An­ge­hö­ri­ge und Demenzsprechstunde
  • Frei­wil­li­gen­agen­tur (Be­ra­tung über frei­wil­li­ges Engagement)
  • Bür­ger­sprech­stun­de

Familien- und Bildungspatenschaften

  • Die Fa­mi­li­en- und Bil­dungs­pa­ten tref­fen sich mit ih­ren Patenkindern

Individuelle Sprachförderung

  • Die Sprach­pa­ten tref­fen sich mit ih­ren Patenkindern

Begleiteter Elterntreff

  • Der El­tern­treff kann mit ei­ner Mit­ar­bei­te­rin und 10 Fa­mi­li­en stattfinden 

Hin­weis: Es wer­den nur be­grenz­te Spiel­sa­chen zur Ver­fü­gung ge­stellt, die auch nach je­dem Treff ge­rei­nigt wer­den. Ma­xi­mal 10 Fa­mi­li­en kön­nen pro Treff be­rück­sich­tigt wer­den (El­tern­teil mit Kind/​er), auf­grund der Raum­grö­ße ist die Teil­neh­mer­an­zahl be­grenzt. Die Tee- und Kaf­fee­kü­che im Ko­or­di­na­ti­ons­bü­ro darf nicht be­nutzt wer­den. Der Treff ist auf 1,5 Stun­den be­grenzt. Die an­ge­mel­de­ten Teil­neh­mer wer­den in ei­ner Zeit­span­ne von 15 Mi­nu­ten an der Ein­gangs­tür emp­fan­gen und ein­zeln nach oben geleitet. 

FLEXI-Kinderbetreuung

  • Die Be­treu­ung von Kin­dern ei­ner Fa­mi­lie kann stattfinden

Elternbetreuung und Begleitung

  • Die Mit­ar­bei­te­rin trifft sich mit ei­ner Fa­mi­lie im Mehr­ge­ne­ra­tio­nen­haus oder auf dem Spielplatz
  • Bei Be­darf wird die Fa­mi­lie besucht

Lichtstube GemeinsamHANDarbeiten

  • Bis zu 10 Nut­zerin­nern und Nut­zer und frei­wil­lig En­ga­gier­te kön­nen sich zum Stri­cken und Hä­keln etc. treffen 

Hin­weis: Eine frei­wil­lig En­ga­gier­te der Licht­stu­be ist für den Ein­lass der an­ge­mel­de­ten Teil­neh­me­rin­nen verantwortlich. 

MGH-Sprachcafé

  • Bis zu 10 Nut­zerin­nern und Nut­zer und frei­wil­lig En­ga­gier­te kön­nen sich treffen

RentenSCHMIEDE

  • Bis zu 10 Nut­zerin­nern und Nut­zer und frei­wil­lig En­ga­gier­te kön­nen sich treffen

Yoga FIT

  • Kur­se kön­nen laut §16 Er­wach­se­nen­bil­dung der 5. In­fek­ti­ons­schutz­maß­nah­men­ver­ord­nung stattfinden

Computer-Mittwoch

  • Die Nut­ze­rin­nen und Nut­zer und frei­wil­lig En­ga­gier­te kön­nen sich treffen 

Wir freu­en uns dar­auf, Sie/​Euch ge­sund wiederzusehen!

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